Schiedspersonen
Schlichten statt Richten
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- kleine Meinungsverschiedenheiten
- Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Ärger mit Vermietern
- Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
Wofür ist die Schiedsstelle nicht zuständig?
- Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
- Rechtsberatung (gibt aber Hinweise, an wen sich der Bürger wenden kann)
Was bedeutet Schlichten?
Im Gespräch wird versucht die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator, der versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung – also ein Vergleich – zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann.
Wenn die Schlichtung nicht gelingt!
Dann entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht bleibt den Beteiligten weiterhin offen.
Vorteile der Schiedsstelle
- Aussprache und Einigung der streitenden Parteien untereinander
- Unterstützung durch örtlich nahe Schiedsperson
- kürzere Verfahrenszeiten (maximal 3 Monate) und wesentlich geringere Kosten als bei gerichtlichem Verfahren
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen-. Einen entsprechenden Link zum BDS finden Sie unter "Links" in der rechte Spalte.
Gebühren:
Das Schlichtungsverfahren ist äußerst kostengünstig. Die Verfahrensgebühr beträgt 20,-- Euro. Kommt ein Vergleich zustande beträgt die Gebühr 35,-- Euro bzw. 50,-- Euro (erhöhte Gebühr).
Besonderheiten:
Termine mit der Schiedsperson bzw. mit seiner Stellvertretung können telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Die Anhörungen bzw. Verhandlungen finden in der Regel im Rathaus statt.