Wohngeld
Wohngeld
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die Einzelheiten über das Bestehen eines Wohngeldanspruchs regelt das Wohngeldgesetz (WoGG). Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unter Wohngeldrechner anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Auf dieser Seite finden Sie auch ausfüllbare Wohngeldanträge nebst Anlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Benutzen Sie hierfür bitte folgenden Link: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO
Die Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Wohngeldbewilligungsbehörde.
Dokumente
Datenschutzrechtliche Hinweise Wohngeld (PDF, 46 kB)
Veränderungsmitteilung zu einer Wohngeldbewilligung (PDF, 185 kB)
Formloser Wohngeldantrag neu (DOC, 32 kB)
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (PDF, 210 kB)
Anlage zum Antrag auf Wohngeld-Lastenzuschuss (PDF, 143 kB)
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (PDF, 211 kB)
Wohngeldantrag_fuer_Haushalte_mit_mehr_als_3_Personen_2020 (PDF, 251 kB)
Mietbescheinigung (PDF, 37 kB)
Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss) (PDF, 173 kB)
Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Lastenzuschuss) (PDF, 260 kB)