Entwässerungsanträge
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht aber auch die Pflicht, ein bebautes Grundstück an einen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserkanal anzuschließen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe des Grundstücks verläuft, betriebsfertig hergestellt wurde, und für die zusätzlich Kapazität ausgelegt ist. Der Anschluss ist getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen.
Neben der sogenannten Anschlusspflicht besteht auch eine Benutzungspflicht. Das bedeutet, dass, wenn ein Abwasseranschluss vorhanden ist, alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in das städtische Abwassernetz eingespeist werden müssen.