Friedhofsgebühren
Seit dem 11. März 2014 gelten für die Friedhöfe der Stadt Schieder-Schwalenberg die folgenden Bestattungsgebühren:
Nutzungsentgelt für Nutzung einer Friedhofskapelle Nutzung der Leichenkammer |
119,00 € |
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Gebühr für Grabbereitung: Bestattung im Einzelgrab / im Doppelgrab Bestattung im Kindergrab (bis zum 5. Lebensjahr) Bestattung im Urnengrab |
504,00 € 196,00 € 145,00 € |
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Nutzungsentgelt für Grabstätte: |
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Urnengrabstätte „unter Bäumen“ Urnen-Einzelgrabstätte |
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Urnengrabstätte in Reihe Urnen-Einzelgrabstätte |
695,00 € |
Urnengrabstätte anonym |
625,00 € |
Urnengrabstätte im Rasen Urnen-Einzelgrabstätte im Rasengrabfeld |
710,00 € |
Urnengrabstätte im Kies Urnen-Einzelgrabstätte im Kiesgrabfeld |
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Erdbestattungen Einzelgrabstätte für Erwachsene (auch anonym) Einzelgrabstätte für Erwachsene im Rasengrabfeld Einzelgrabstätte für Kind (bis zum 5. Lebensjahr) Doppelgrabstätte für Erwachsene |
818,00 € 848,00 € 699,00 € 1.636,00 € |
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Wahlgrabstätten Wahl-Grabstätte für Erdbestattung (je Grabstelle) |
981,00 € |
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Bearbeitung des Antrages auf Beisetzung Gebühr für vorzeitige Einebnung nur auf Antrag pro Jahr |
48,00 € 4,00 € |
Wird eine Urne auf einem vorhandenen Erd- oder Urnengrab beigesetzt, ist eine Gebühr i. H. v. 27,80 € je Jahr verbleibender Ruhezeit für die ursprüngliche Grabstätte zu leisten. Darüber hinaus ist für die gesamte Grabstätte das Nutzungsrecht bis zum Erreichen der Ruhezeit zu verlängern; hierfür sind Gebühren bei Urnengräbern i. H. v. 27,80 € und bei Erdgräbern i. H. v. 32,70 € je Jahr und Grabstelle zu leisten.
Soll das Nutzungsrecht auf Antrag über die eigentliche Nutzungszeit hinaus verlängert werden, sind bei Urnengrabstätten Gebühren i. H. v. 27,80 € und bei Erdgrabstätten i. H. v. 32,70 € je Jahr und Grabstelle zu leisten.
Dokumente
Friedhofssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg (PDF, 5,5 MB)
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg (PDF, 27 kB)
Antrag Einebnung Formular (PDF, 108 kB)