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Gebäudeunterhaltung (städtische Gebäude)
Die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen wird vom Fachbereich Stadtentwicklung durchgeführt.
Darunter fallen der Funktionserhalt (Reparaturen), Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten. Sie ist Grundlage für die Bereitstellung von funktionstüchtigen Anlagen und Einrichtungen für öffentliche Belange (z.B. Schule, Kindergärten) ebenso wie für freiwillige Aufgaben der Gemeinde (Musikschule, Vereinsräume usw.).