Schülerbeförderung
SchülerInnen, die eine Schule in Niedersachsen besuchen, können unter bestimmen Voraussetzungen Schülerfahrtkosten und auch Kosten für Lernmittel erstattet bekommen. Hierfür haben wir eigens Informationen und Antragsvordrucke für Sie bereits gestellt:
Erstattung der Schülerfahrkosten an Schülerinnen und Schüler, die Schulen außerhalb von Nordrhein-Westfalen besuchen (sogenannte Pendler).
Das Land Nordrhein-Westfalen trägt für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und von dort aus täglich öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen in einem benachbarten Bundesland besuchen, die notwenigen Schülerfahrkosten.
Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land gelegene Schule besuchen,
- wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist,
- diese Schule täglich besucht wird, und wenn
- ihnen im Nachbarland keine Schülerfahrkosten erstattet werden.
Fahrkostenerstattung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Stadt Schieder-Schwalenberg zu stellen. Das beigefügte Antrags-Formular können Sie sich ausdrucken, ausfüllen und uns anschließend mit den entsprechenden Belegen zusenden.
Benötigen Sie weitere Informationen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Dokumente
Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten (PDF, 34 kB)