Schankerlaubnis
Wer nur vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese sogenannte Gestattung nach § 12 GastG kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Notwendig ist ein formloser schriftlicher Antrag, der das Vorhaben näher beschreibt und Angaben zum Zeitrahmen sowie zum besonderen Anlass enthält. Ein entsprechendes Formular für die Antragstellung finden Sieuntenstehend. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Ordnung und Soziales einzureichen.
Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00€ bis 200,00€.