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Schankerlaubnis

Wer nur vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese sogenannte Gestattung nach § 12 GastG kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Notwendig ist ein formloser schriftlicher Antrag, der das Vorhaben näher beschreibt und Angaben zum Zeitrahmen sowie zum besonderen Anlass enthält. Ein entsprechendes Formular für die Antragstellung finden Sieuntenstehend. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Ordnung und Soziales einzureichen.

Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00€ bis 200,00€.

Antrag auf Erteilung einer Gestattung (Schankerlaubnis)

Antragsteller


Antragsteller* (Firma, Verein, etc., verantwortliche Person auch unter Name, Vorname benennen)
Vorname *
Nachname *
Straße & Nr. *
PLZ, Ort *
E-Mail *
Mobil * (für  Kontaktaufnahme bei Rückfragen)

Gestattung

 

Anlass* (Art der Veranstaltung)
Datum* (mehrere Tage hintereinander möglich)
Zeitraum* (Uhrzeit von bis)
Örtliche Lage* (Adresse des Veranstaltungsortes)
Betriebsart*
Stehausschank
Schankwirtschaft (mit Sitzgelegenheit)

 

Zahl und Zweckbestimmung der zugelassenen Räume:* (bitte zutreffendes auswählen)
Schankstände
Anzahl der Schankstände, ggf. Besonderheiten
Festzelt(e)
Anzahl der Zelte und Größe, Meter x Meter
Bürgerhäuser, Hallen, sonstige Gebäude, wenn ja, Angabe des Namens
sonstige Angaben/Bemerkungen: (z.B. besondere Lage der Schankstände oder –wirtschaft)

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