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Anliegen von A - Z

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Wasserläufe

Der Gemeinde obliegt die Bereitstellung und Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen und sonstigen wasserführenden Anlagen. Dazu gehört auch die Errichtung, Unterhaltung und Erneuerung von Brückengeländern und die Kontrolle der Verkehrssicherheit.