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Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen benötigen meistens Einwohner/-innen, die eine ausländische Rentenzahlung erhalten. In regelmäßigen Zeitabständen prüft der ausländische Rentenversicherungsträger, ob der/die Rentenbezieher/-in noch lebt und somit die Rente weitergezahlt werden muss.
Gebühr
gebührenfrei
Voraussetzungen
Der/die betroffene Einwohner/-in hat seine/ihre Identität nachzuweisen.