Reisepässe
Gültigkeit
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gebühr
60,00 Euro (für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,50 Euro). Bitte bringen Sie die Gebühr bei der Antragstellung in bar mit oder zahlen Sie per Girokarte.
Gebühr für Expresspass
92,00 Euro in bar oder mit Girokarte bei der Antragstellung (für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 69,50 Euro).
Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und der beabsichtigten Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass von der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel 72 Stunden (ohne Sams-, Sonn- und Feiertage) nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.
Voraussetzungen
Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Kinderausweis/-reisepass oder Ihren Personalausweis. Sofern Sie noch kein Ausweisdokument besitzen, das von der Stadt Schieder-Schwalenberg ausgestellt wurde, bringen Sie bitte auch Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Da der Antrag von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss und Ihre Fingerabdrücke zu erfassen sind, müssen Sie persönlich in der Meldebehörde zur Antragstellung erscheinen. Sie können sich somit nicht vertreten lassen.
Für die Ausstellung ist vom Antragsteller ein aktuelles biometrisches Foto (35 x 45 mm) vorzulegen.
Hinweis: Bei Brillenträgern dürfen die Brillengläser weder getönt sein, noch dürfen Spiegelungen darauf vorhanden sein. Gegebenenfalls ist ein biometrisches Foto ohne Brille mitzubringen.
Um einen Reisepass eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Antragstellung vor dem 18. Lebensjahr ist nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vor-mund/ Pfleger) möglich. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.
Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren
Sofern Sie Ihren Pass und/oder Ausweis verloren haben oder diese Dokumente gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet, dies umgehend der Meldebehörde mitzuteilen.