Unterschriftsbeglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften
Gebühr
2,00 Euro in bar pro Beglaubigung
Voraussetzungen
Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW darf eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift nur erfolgen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die/der Unterschriftleistende muss seine Identität nachweisen und die Unterschrift muss in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters der Meldebehörde vollzogen werden. Darüber hinaus sind die Behörde und deren Anschrift zu benennen, für die die Unterschriftsbeglaubigung benötigt wird.