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Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)

Das Standesamt stellt Urkunden aus seinen Personenstandsregistern aus.

Registerarten

Urkunden, mehrsprachige Urkunden, beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke werden aus folgenden Bereichen erstellt.

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

Sie können Urkunden persönlich (Personalausweis vorlegen), telefonisch, schriftlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per E-Mail beantragen.

Antragsvoraussetzungen

Urkunden/Auskünfte kann man nur für

  • sich selbst
  • den Ehegatten (=bereits verheiratet, nicht für den/die Verlobte/n)
  • die Eltern
  • die Kinder erhalten

Urkunden werden nur an berechtigte Personen verschickt, auch wenn sie von jemand anderen bestellt werden.

Behörden erhalten Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit, andere Personen nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.