Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
Das Standesamt stellt Urkunden aus seinen Personenstandsregistern aus.
Registerarten
Urkunden, mehrsprachige Urkunden, beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke werden aus folgenden Bereichen erstellt.
- Geburtenregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Sie können Urkunden persönlich (Personalausweis vorlegen), telefonisch, schriftlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per E-Mail beantragen.
Antragsvoraussetzungen
Urkunden/Auskünfte kann man nur für
- sich selbst
- den Ehegatten (=bereits verheiratet, nicht für den/die Verlobte/n)
- die Eltern
- die Kinder erhalten
Urkunden werden nur an berechtigte Personen verschickt, auch wenn sie von jemand anderen bestellt werden.
Behörden erhalten Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit, andere Personen nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.