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Anliegen von A - Z

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Wildschäden

Ein Wild-/Jagdschaden an einer landwirtschaftlichen Fläche ist von dem Geschädigten binnen zwei Wochen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, anzumelden. Die Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in deren Gebiet die geschädigte Fläche liegt.

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