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Wohnberechtigungsscheine

Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung, er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung.

Wohnberechtigungsscheine werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, auf Antrag vom Kreis Lippe ausgestellt.

Wohnberechtigungsscheine können Sie auf der Seite des Kreises Lippe herunterladen.

Antragstellung

Persönlich, schriftlich

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z. B. Schwerbehindertenausweis)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wohnungsbindungsgesetz
  • II. Wohnungsbaugesetz
  • verschiedene Spezialgesetze und Verordnungen