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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Dritte erhalten auf Antrag im bestimmten Umfang Auskunft über die Personen, die in Schieder-Schwalenberg gemeldet sind. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
1. Vor- und Familienname
2. ggf. Doktorgrad
3. Anschrift.

Gebühr

11,00 Euro in bar oder per Girokarte
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Scheck bzw. Lastschrift beizufügen.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt von der Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
1. Tag und Ort der Geburt
2. frühere Vor- und Familiennamen
3. Familienstand (nur die Angaben, ob verheiratet oder nicht)
4. Staatsangehörigkeiten
5. frühere Anschriften
6. Tag des Ein- und Auszuges
7. gesetzliche Vertreter
8. Sterbetag oder –ort.

Gebühr

15,00 Euro in bar.
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Scheck bzw. Lastschrift beizufügen.

Bei einer Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand z.B. Archivauskunft beträgt die Gebühr 15,00 Euro bis 50,00 Euro.

 

Gesamtauskunft

Jede Person, die in Schieder-Schwalenberg gemeldet ist, hat das Recht, schriftlich Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Gebühr

kostenfrei

Voraussetzungen

Der Auskunftsersuchende hat bei persönlicher Anfrage seine Identität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises)

Dokumente