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Anliegen von A - Z

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Gaststättenerlaubnis

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen, in deren Bereich sich die Gaststätte befindet.