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Kinderreisepässe

Kinderreisepässe

Gültigkeit

Kinderreisepässe, die nach dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit vom Tag der Ausstellung an für 1  Jahr, höchstens aber bis zum 12. Lebensjahr.

Gebühr

13,00 Euro in bar oder per Girokarte. Die Gebühr muss bei der Antragsstellung bezahlt werden.

Voraussetzungen

Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter, sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr, sind erforderlich.

Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.



Für die Ausstellung ist die Größe und Augenfarbe anzugeben sowie ein aktuelles biometrisches Foto des Kindes
(35 x 45 mm) vorzulegen.
Hinweis: Bei Brillenträgern dürfen die Brillengläser weder getönt sein, noch dürfen Spiegelungen darauf vorhanden sein. Gegebenenfalls ist ein biometrisches Foto ohne Brille mitzubringen.

Für den Antrag benötigen Sie ferner die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, sofern das Kind nicht seit Geburt in Schieder-Schwalenberg wohnhaft war.
Hinweis: In einigen Ländern muss für Kinder ein eigener Reisepass vorgelegt werden. Genaue Information erhalten Sie von der Botschaft des Reiselandes.

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren

Sofern Sie Ihren Pass und/oder Ausweis verloren haben oder diese Dokumente gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet, dies umgehend der Meldebehörde mitzuteilen.

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