Seiteninhalt
Hundesteuer
Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt der Hundesteuer.
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadt Schieder-Schwalenberg anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Bei Verlust der Marke gibt es gegen eine Gebühr von 4,00 Euro eine Ersatzmarke. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat bzw. eingegangen ist, bei der Stadt Schieder-Schwalenberg abzumelden.
Die Hundemarke ist bei der Abmeldung - sofern möglich - wieder zurückzugeben.
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadt Schieder-Schwalenberg anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Bei Verlust der Marke gibt es gegen eine Gebühr von 4,00 Euro eine Ersatzmarke. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat bzw. eingegangen ist, bei der Stadt Schieder-Schwalenberg abzumelden.
Die Hundemarke ist bei der Abmeldung - sofern möglich - wieder zurückzugeben.
Gebühren
Die Hundesteuer wird pro Hund festgelegt. Die jeweils aktuellen Steuersätze entnehmen sie bitte der Hundesteuersatzung oder der Übersicht der gemeindlichen Steuern und Abgaben.
Dokumente
Hundesteuersatzung (PDF, 28 kB)
Bürgerinformation (PDF, 153 kB)