Personalausweise
Personalausweis
Am 01. November 2010 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Personalausweis eingeführt. Alle bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum ausgewiesenen Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des bisherigen Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Gültigkeit
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gebühr
37,00 Euro (für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro). Bitte bringen Sie die Gebühr bei der Antragstellung in bar mit oder zahlen Sie per Girokarte.
Voraussetzungen
Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren bisherigen Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, Ihren Kinderreisepass oder Ihren Reisepass. Sofern Sie noch kein Ausweisdokument besitzen, das von der Stadt Schieder-Schwalenberg ausgestellt wurde, bringen Sie bitte auch Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Da der Antrag von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss, müssen Sie persönlich in der Meldebehörde zur Antragstellung erscheinen. Sie können sich somit nicht vertreten lassen.
Für die Ausstellung ist vom Antragsteller ein aktuelles biometrisches Foto (35 x 45 mm) vorzulegen.
Hinweis: Bei Brillenträgern dürfen die Brillengläser weder getönt sein, noch dürfen Spiegelungen darauf vorhanden sein. Gegebenenfalls ist ein biometrisches Foto ohne Brille mitzubringen.
Um einen Personalausweis eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr ist nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/Pfleger) möglich. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.
Sonderfall: Antragstellung bei Verlust
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, oder das Familienstammbuch (Geburts- oder Heiratsurkunde) und eine Person (mit Ausweis), die Sie identifizieren kann (z.B. Eltern, Geschwister), mit.
Hinweis
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (evtl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen. Sie benötigen dafür alle oben aufgeführten Unterlagen, und ein zusätzliches biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm). Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt in der Meldebehörde ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Gebühr
10,00 Euro in bar oder per Girokarte
Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren
Sofern Sie Ihren Pass und/oder Ausweis verloren haben oder diese Dokumente gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet, dies umgehend der Meldebehörde mitzuteilen.