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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein in der Meldebehörde.
Gebühr
gebührenfrei
Voraussetzungen
Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben ihre Identität nachzuweisen.