Seiteninhalt

Anliegen von A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein in der Meldebehörde.

Gebühr

gebührenfrei

Voraussetzungen

Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben ihre Identität nachzuweisen.