Meldebehörde / Einwohnermeldeamt
Meldeangelegenheiten
Anmelden in Schieder-Schwalenberg
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass oder die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch. Bei Ehepaaren, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die Ausweise des Ehe- oder Lebenspartners bzw. der Familienmitglieder vorlegt.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person außerdem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen in der Meldebehörde bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Einen Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten auf dieser Seite.
Sofern die meldepflichtige Person bei der Meldebehörde nicht persönlich erscheinen kann, kann sie sich bei der Vorlage des Meldescheins durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vertreten lassen. Die erforderlichen Unterlagen sind: Die vorgenannten Ausweisdokumente, der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein, die Vollmacht und die Wohnungsgeberbestätigung.
Abmelden in Schieder-Schwalenberg
Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur noch erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (Wegzug ins Ausland oder ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung). Erfolgt die Abmeldung nicht persönlich, sondern durch einen Bevollmächtigten, so ist ein Abmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular können Sie auch der Meldebehörde zusenden.
Ummelden
Für die Ummeldung innerhalb der Stadt Schieder-Schwalenberg benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterschreiben.
Gebühr
Die An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei.
Hinweis
Die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Meldebehörde vornehmen. Die Pflicht zur An- Um- und Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Dokumente
Anmeldeformular (PDF, 76 kB)
Hinweise zur Anmeldung (PDF, 91 kB)
Widerspruch bzw. Einwilligung Datenübermittlung Melderegister (PDF, 74 kB)
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 68 kB)