Fundbüro
Fundbüro
Fundsachen
Wenn Sie einen Gegenstand finden, dessen Wert über 10,00 Euro liegt, haben Sie dies der Meldebehörde als Fundbüro unverzüglich zu melden. Sie können die Fundsache nach Ihrer Meldung zu Hause aufbewahren. Ansonsten müssen Sie den gefundenen Gegenstand bei uns direkt abgeben.
Finderlohn
Wenn Sie einen gefundenen Gegenstand bei uns melden, können Sie dafür einen Finderlohn beanspruchen. Der Finderlohn beträgt bei einer Sache mit einem Wert bis zu 500,00 Euro 5 %. Liegt der Wert der Fundsache über 500,00 Euro wird der Mehrwert mit 3 % berechnet.
Eigentumserwerb
Sie können die von Ihnen gemeldete Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt am Tag der Meldung beim Fundbüro. Sollten Sie an der Fundsache jedoch kein Interesse haben, so geht das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache auf die Gemeinde des Fundorts über.