Bauleitplanung und Flächennutzungsplan (FNP)
Grundlage für Bodennutzung und Rahmen für Bebauungspläne
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist der wichtigste Ausdruck der kommunalen Planungshoheit, die den Städten und Gemeinden grundgesetzlich zugesichert ist. Sie erfolgt zweistufig in Form der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne:
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die vorbereitende Bauleitplanung dar, indem er die beabsichtigte städtebauliche Nutzung des Bodens in den Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Der Flächennutzungsplan besitzt grundsätzlich keine Außenwirkung, was bedeutet, dass er nur verwaltungsintern eine Bindungswirkung entfaltet. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und seiner Änderung sind die übergeordenten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan sowie seine Änderungen unterliegen daher der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Für die Stadt Schieder-Schwalenberg ist dies die Bezirksregierung Detmold. Mit der ortüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Der aktuelle Flächennutzungsplan, sowie dessen rechtswirksame Änderungen können jederzeit im Fachbereich 2 - Klima-und Stadtentwicklung eingesehen werden. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu Auskunft. HIER erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Flächennutzungsplan und die bisherigen Änderungen.
Bebauungspläne/Satzungen
Ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) schaffen Baurecht, in dem diese für Teile des Gemeindegebietes die Art und das Maß der dort zulässigen baulichen Nutzung verbindlich festsetzen. Sie besteht in aller Regel aus einer Planzeichnung und den dazu zugehörigen textlichen Festsetzungen.
Die Stadt Schieder-Schwalenberg hat im gesamten Gemeindegebiet eine Vielzahl an Bebauungsplänen und Satzungen nach dem BauGB aufgestellt. Die Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne und weiterer gültiger Satzungen nach dem BauGB sind im Geoportal des Kreises Lippe in einer Übersichtskarte farbig dargestellt. Diese interaktive Übersichtskarte, sowie die planerischen und textlichen Festsetzungen der einzelnen Bebauungspläne und Satzungen nach dem BauGB sind im Geoportal des Kreises Lippe online zu finden.
Die Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung nach dem BauGB. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 BauGB beurteilt.
Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen
Grundlage für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses sieht ein mehrstufiges Aufstellungsverfahren vor, innerhalb dessen eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist.