Grundstücksverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung hat die besondere Aufgabe, die nicht zweckgebundenen Flächen und Gebäude zu bewirtschaften. Dabei handelt es sich um einzelne Garagen, Wohnungen, Stellplätze, gewerblich nutzbare Immobilien, Gartengrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen. Weiterhin trägt die Liegenschaftsverwaltung die Sorge dafür, entsprechende Flächen und Gebäude zu erwerben oder zu vermitteln, die für die allgemeine Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung nötig sind.
An- und Verkauf von
- Wohnbaugrundstücken
- Gewerbegrundstücken
- sonstigen Grundstücken.
An- und Verpachtungen von:
- landwirtschaftlichen Grundstücken
- Kleingärten
- sonstigen Grundstücken