Trinkwasser
Trinkwasserverordnung - Informationspflichten nach §§ 45-46 TrinkwV
Mit der Anpassung der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 wird EU-Recht auf nationaler Ebene umgesetzt. In der neuen Fassung der Trinkwasserverordnung sind neue Informationspflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen niedergeschrieben, die nachfolgend in einer Übersicht zusammengefasst werden.
Nach § 45 TrinkwV ist das Wasserwerk der Stadt Schieder-Schwalenberg verpflichtet, ihre Anschlussnehmer oder Verbraucher, mindestens jährlich, über
• die Trinkwasserqualität,
• die Aufbereitungsstoffe,
• sowie Desinfektionsverfahren in der an der leichtesten zugänglichen Form, elektronisch zu informieren.
Auf Wunsch der betroffenen Anschlussnehmer oder Verbraucher sind diesen Einzelergebnissen der Trinkwasseruntersuchungen durch die Stadt Schieder-Schwalenberg zugänglich zu machen, auch wenn ihnen bereits Zusammenfassungen oder Jahresübersichten vorliegen.
Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage haben ihre Anschlussnehmer darüber hinaus, mindestens jährlich, über
• die Trinkwasserentgelte,
• Entnahmemengen,
• den jeweiligen Trinkwasserverbrauch,
• sowie über einen Mittelwert aller Verbraucher zu informieren.
• Im Zuge der Informationspflichten hat der Betreiber Hinweise zu dem nach § 17 TrinkwV bestehenden Bleileitungsverbot zu geben. Hier wird darauf hingewiesen, dass auch alle bekannten Bleileitungen in der Hausinstallation ersetzt werden müssen und keine neuen Produkte mit Bleianteil verbaut werden dürfen.
Außerdem ist auf die Internetpräsenz des Versorgers zu verweisen.
Nach § 46 TrinkwV müssen zentrale Wasserversorger eine Internetpräsenz schaffen, die in benutzerfreundlicher und verbrauchergerechter Weise informiert.
Es sind Angaben zu
• den Betreiberdaten und dem Versorgungssystem,
• dem Versorgungsgebiet ohne kritische Daten,
• dem Wassergewinnungsverfahren und den angewendeten Verfahren zur Aufbereitung und Desinfektion,
• sowie den geförderten Mengen und der Anzahl der Verbraucher zu machen.
Es sind immer die
• aktuellen und repräsentativen Untersuchungsergebnisse,
• Untersuchungshäufigkeiten und Grenzwerte der untersuchten Parameter und
• die Wasserhärte, nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, sowie der Calcium-, Magnesium-, Kaliumgehalt des Trinkwassers in ihrem Versorgungsgebiet anzuzeigen.
• Die Risikobewertung ist zusammengefasst zur Verfügung zu stellen.
• Vor Gesundheitsgefährdungen ist zu warnen.
• Es sind Verbraucherempfehlungen in Hinblick auf das richtige Verhalten im Umgang mit Trinkwasser bereit zu stellen. Hier soll vorwiegend auf die Vermeidung von Stagnation und auf Tipps zum Sparen von Wasser eingegangen werden.
Weitere Untersuchungen und Parameter zur Auswahl von Kontaktmaterialien sind, dem Stand der Technik entsprechend, jedem Verbraucher zugänglich zu machen.
Funktionsweise der UV-Desinfektion im Hochbehälter Schwalenberg und in der Pumpstation Fischerberg
Die Ultraviolette (UV)-Lichttechnologie bietet eine chemiefreie Möglichkeit zur Wasserdesinfektion. UV-Sterilisatoren hemmen die normalen Funktionen der Mikroorganismen in den Wassersystemen und hindern sie daran, sich zu vermehren und Kolonien zu bilden.
Dies geschieht durch die Freisetzung von Wellenlängen im ultravioletten Lichtbereich (254nm), welche die Nukleinsäure und die DNA der Organismen zerstören. Es ist zu beachten, dass die UV-Desinfektion die Mikroorganismen nicht unbedingt abtötet, sondern sie inaktiviert, so dass sie keine Gefahr mehr für den Menschen darstellen, falls sie in den menschlichen Organismus gelangen.
Die UV-Entkeimungsgeräte können an jeder Stelle des Wasserverteilungssystems installiert werden. Die Art der zu verwendenden UV-Technologie hängt von der Wasserquelle, der Wassertemperatur und der Wassernutzung ab.
Vorteile
Keine chemische Umweltbelastung
Der Große Vorteil von UV-Desinfektion ist, dass keine chemischen Nebenprodukte entstehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Farbe, der Geruch und die Klarheit/Trübung des Wassers, durch diese Technologie nicht verändert werden.
Nur kurze Kontaktzeit erforderlich
Die Technologie erfordert kurze Kontaktzeiten, um Mikroorganismen wirksam abzuschalten.
Nachteile
Wartung des Systems
Es ist ein regelmäßiger Tausch der Leuchtmittel erforderlich. Die meisten UV-Leuchten haben eine Lebensdauer von ca. 1-1.5 Jahre, danach müssen diese ausgetauscht werden.
Wasser muss klar sein
Die UV-Desinfektion eignet sich auch nicht für Wasser mit hoher Trübung, Farbe oder löslichen organischen Stoffen, hinter denen sich Bakterien verstecken können. Das bedeutet, dass der Zustand des Leitungsnetzes und der Wasserquelle vor der Anwendung dieser Technik berücksichtigt werden muss, aus diesem Grund, ist im Hochbehälter Schwalenberg ein Trübungsmesser vorgeschaltet, bei zu großer Trübung wird der Hochbehälter / die Quelle vom Netz genommen.