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Hunde (Anmeldung große Hunde)

Anmeldepflicht für große Hunde

Anmeldung / Anzeige über das Halten eines großen Hundes nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW

Ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, darf nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter

  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat

und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Die Sachkunde wird nachgewiesen durch:

  • durch eine von der Tierärztekammer bestellten Tierarzt ausgestellten Sachkundebescheinigung
  • die Vorlage eines Jagdscheins oder eines Nachweises über eine abgelegte Jägerprüfung.

Nachweis über den Abschluss einer Tierhalterversicherung:

Der Versicherungsschein der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung bei Personenschäden 500.000,00 Euro und für sonstige Schäden 250.000,00 Euro) ist vorzulegen, sowie ein Nachweis, das die Versicherung aktuell noch besteht (z.B. durch Nachweis der Zahlung des Versicherungsbeitrags).

Als Mikrochipnachweis gilt:

Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip, eine Tätowierung reicht nicht aus.

Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist gem. Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der zurzeit gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten. Für die Entgegennahme der

 oder Rückfragen steht Ihnen 

Frau Hagedorn
Fachbereich Ordnung und Soziales
Rentenangelegenheiten
Domäne 3
D-32816 Schieder-Schwalenberg
Telefon
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05282 / 601-52
Fax
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05282 / 601-952
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