Seiteninhalt
Brauchtumsfeuer
Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. So genannte Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) können jedoch von diesem Verbot ausgenommen werden.
Beim Abbrennen von Osterfeuern sind bestimmte Auflagen und Hinweise zu beachten.
Dokumente
Anzeige über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (PDF, 87 kB)