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22.12.2022

12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 22. Dezember 2022

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) in den zurzeit geltenden Fassungen in Verbindung mit der Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 02.07.1996 hat der Rat der Stadt Schieder-Schwalenberg in seiner Sitzung am 15.12.2022 die folgende Satzung beschlossen:

I.

§ 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

§ 4

Schmutzwassergebühren

(6)  Die Gebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 4,17 €.

II.

§ 5 Absatz 8 erhält folgende Fassung:

§ 5

Niederschlagswassergebühr

(8) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter
Fläche i.S.d. Abs. 1 jährlich 0,66 €.

III.

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -GO NW- beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schieder-Schwalenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Schieder-Schwalenberg, 22. Dezember 2022

Jörg Bierwirth
- Bürgermeister -