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22.12.2022

15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 22. Dezember 2022

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -GO NW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -KAG NW- vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen, in Verbindung mit der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 23.02.1982 (Kreisblatt Lippe vom 10.03.1982) hat der Rat der Stadt Schieder-Schwalenberg in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:

I.

§ 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

§ 2 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(4) Die Verbrauchsgebühr beträgt, unabhängig von der verbrauchten Menge, 1,13 € je cbm.

II.

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung

§ 3 – Wassergebühren für Baudurchführungen

und für sonstige vorübergehende Zwecke

(4) Der Gebührensatz beträgt 1,13 € je cbm.

III.

Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -GO NW- beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schieder-Schwalenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Schieder-Schwalenberg, 22. Dezember 2022

Jörg Bierwirth
- Bürgermeister -