Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der 28. Änderung soll der Flächennutzungsplan der Stadt Schieder-Schwalenberg dahingehend geändert werden von der Darstellung Grünfläche, Wald, Straßenverkehrsfläche, Hauptverkehrsstraße, Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Ausstellung“ in Sonstiges Sondergebiet (SO mit der Zweckstimmung „Solarpark“ und Fläche für die Landwirtschaft. Der Klima- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 die Offenlegung des Entwurfs zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke in der
Gemarkung Schieder, Flur 5, Flurstücke 130, 131, 159 und 163
Der Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und nach Einschätzung der Stadt Schieder-Schwalenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
in der Zeit vom 04. August bis einschließlich 05. September 2022
im Fachbereich 2 – Stadtentwicklung, Im Kurpark 2 (Palais), Zimmer 17 / 19
32816 Schieder-Schwalenberg
während folgender Zeiten:
montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs zusätzlich 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Außerhalb dieser Zeiten kann nach Vereinbarung ebenfalls eine Einsicht erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich gerichtet an die Stadt Schieder-Schwalenberg – Der Bürgermeister, per E-Mail (an: Info@Schieder-Schwalenberg.de) oder zur Niederschrift am Ort der Auslegung (siehe oben) abgegeben werden.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan mit einer Strichlinie (ohne Maßstab und ohne Planaussagen) umrandet dargestellt.
Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgut |
Quelle der Umweltinformation |
Art der Umweltinformation |
Mensch – Erholung / Immissionen |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Schutzgut |
Quelle der Umweltinformation |
Art der Umweltinformation |
Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 „Artenschutzprüfung zur Errichtung von Sonnenkollektoren auf den Sedimantbecken nördlich des SchiederSees“ (Biologische Station Lippe, 2019) |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 (1) Bundesnachturschutzgesetz, welche bei der Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen als Spezielle Artenschutzprüfung (ASP). Darlegung der Auswirkungen und möglichen Konflikte der Planung auf die planungsrelevanten Arten im Sinne der Definition des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW. |
Fläche, Boden |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Wasser – Grundwasser / Oberflächenwasser |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Klima / Luft |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Landschaft |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Wechselwirkungen |
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg -Umweltbericht- Höke, Landschaftsarchitektur / Umweltplanung, Bielefeld, Juni 2022 |
Ermittlung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet des Vorhabens; Prognose der Umweltauswirkungen des Vorhabens; Abschätzung des Umfangs und der Erheblichkeit dieser Wirkungen |
Nach Einschätzung der Stadt Schieder-Schwalenberg wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind erfolgt durch:
Stellungnahme durch |
Umweltbezug |
Landwirtschaftskammer NRW |
CO2-Einsparung über die gesamte Laufzeit der PV-Anlage in der Eingriffsbilanz |
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Original ebenso wie die übrigen, im frühzeitigen Beteiligungsverfahren von den verschiedenen Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen auf Verlangen während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schieder-Schwalenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus wird ergänzend darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ergänzende Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im pdf-Format zusätzlich in das Internet unter:
http://www.schieder-schwalenberg.de/Bürger-und-Service/Rathaus/Bekanntmachungen.de
eingestellt.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Schieder-Schwalenberg, den 26.07.2022
Stadt Schieder-Schwalenberg
Der Bürgermeister
Jörg Bierwirth