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22.05.2023

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/31 »Südufer SchiederSee II« der Stadt Schieder-Schwalenberg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss -

Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Klima - und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Schieder-Schwalenberg am 11.05.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Für den im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan i.S.v. § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Der qualifizierte Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 01/31 „Südufer SchiederSee II“.

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Schieder, Flur 6, Flurstücke 68, 228, 274, 394, 395, 397, 415, 416, 419, 420 und 421

Gemarkung Schieder, Flur 7, Flurstücke 482 und 481 tlw.

Der in dem v. g. Beschluss angeführte Übersichtsplan (ohne Maßstab und ohne Planaussage) ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/31 „Südufer SchiederSee II“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

Schieder-Schwalenberg, den 15.05.2023

Stadt Schieder-Schwalenberg

Der Bürgermeister

Jörg Bierwirth