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Ordnungswidrigkeiten

Als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften für den ruhenden und fließenden Verkehr bezeichnet. Diese werden nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) geahndet.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit.