Polizeiliches Führungszeugnis
Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird auf Antrag bei der Meldebehörde vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es gibt grundsätzlich vier verschieden Arten von Führungszeugnissen:
1. für private Zwecke (Belegart N)
2. zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
3. ein erweitertes Führungszeugnis
4. ein europäisches Führungszeugnis.
Gebühr
13,00 Euro in bar oder per Girokarte
17,00 Euro in bar oder per Girokarte für ein europäisches Führungszeugnis
Voraussetzungen
Den Antrag kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat oder sein gesetzlicher Vertreter bei der Meldebehörde stellen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter haben ihre Identität nachzuweisen und sie können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und ein Verwendungszweck bzw. Aktenzeichen anzugeben.
Für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses (z.B. für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger) ist bei der Meldebehörde eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.
Ein europäisches Führungszeugnis wird auf Antrag für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, ausgestellt. Dieses beinhaltet in der übermittelten Sprache gegebenenfalls auch Eintragungen, die im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates eingetragen sind.