Wohngeld
Wohngeld
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die Einzelheiten über das Bestehen eines Wohngeldanspruchs regelt das Wohngeldgesetz (WoGG). Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unter Wohngeldrechner anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Auf dieser Seite finden Sie auch ausfüllbare Wohngeldanträge nebst Anlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Die Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Wohngeldbewilligungsbehörde.
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Dokumente
Datenschutzrechtliche Hinweise Wohngeld (PDF, 46 kB)
Veränderungsmitteilung zu einer Wohngeldbewilligung (PDF, 185 kB)
Formloser Wohngeldantrag neu (DOC, 32 kB)
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (PDF, 3,2 MB)
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (PDF, 2,9 MB)
Mietbescheinigung (PDF, 37 kB)
Anlage weitere Haushaltsmitglieder (PDF, 241 kB)