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Fischereischeine

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird in der Meldebehörde für Personen ausgestellt, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein ist vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig.

Gebühr

8,00 Euro in bar oder per Girokarte bei der Antragstellung

Voraussetzungen

Für die Erstausstellung ist vom Antragsteller ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises, Kinderreisepasses) und im ausgestellten Fischereischein persönlich unterschreiben, d.h. er muss bei Erstausstellung des Fischereischeines bei der Abholung persönlich erscheinen.

 

Jahresfischereischein

Der Jahresfischereischein wird in der Meldebehörde für Personen ausgestellt, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Jahresfischereischein ist vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig.

Gebühr

16,00 Euro in bar oder per Girokarte bei der Antragstellung

Voraussetzungen

Für die Ausstellung ist die Vorlage eines Prüfungszeugnisses der zuständigen Fischereibehörde (Kreis Lippe) erforderlich oder der Besitz eines bisherigen Fischereischeins. Für die Erstausstellung ist außerdem vom Antragsteller ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises) und im ausgestellten Fischereischein persönlich unterschreiben, d.h. er muss bei Erstausstellung des Fischereischeines bei der Abholung persönlich erscheinen.

 

5-Jahresfischereischein

Der Fünfjahresfischereischein wird in der Meldebehörde für Personen ausgestellt, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Fünfjahresfischereischein ist vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des vierten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres gültig.

Gebühr

48,00 Euro in bar oder per Girokarte bei der Antragstellung

Voraussetzungen

Für die Ausstellung ist die Vorlage eines Prüfungszeugnisses der zuständigen Fischereibehörde (Kreis Lippe) erforderlich oder der Besitz eines bisherigen Fischereischeins. Für die Erstausstellung ist außerdem vom Antragsteller ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises) und im ausgestellten Fischereischein persönlich unterschreiben, d.h. er muss bei Erstausstellung des Fischereischeines bei der Abholung persönlich erscheinen.

Dokumente