Kanalunterhaltung
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Schieder-Schwalenberg liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen in der Entwässerungssatzung berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die bestehende öffentliche Abwasseranlage zu verlangen (Anschlussrecht).
Dokumente
Wasserversorgungssatzung (PDF, 75 kB)
Wasserversorgungsgebührensatzung (PDF, 75 kB)
Wasserversorgungsbeitragssatzung (PDF, 33 kB)
Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg (PDF, 80 kB)