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Anliegen von A - Z

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Kanalunterhaltung

Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Schieder-Schwalenberg liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen in der Entwässerungssatzung berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die bestehende öffentliche Abwasseranlage zu verlangen (Anschlussrecht).

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