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Gewerbezentralregister (Auskunft)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird auf Antrag bei der Meldebehörde vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Es gibt grundsätzlich zwei verschieden Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
1. für private Zwecke
2. zur Vorlage bei einer Behörde.

Gebühr

13,00 Euro in bar

Voraussetzungen

Der Antrag für Privatpersonen ist bei der Meldebehörde zu stellen, bei der der Betroffene mit einer Wohnung gemeldet ist oder bei Beantragung für einen Gewerbebetrieb, bei dem Gewerbeamt, bei dem die Hauptniederlassung für den Gewerbebetrieb registriert ist. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und ein Verwendungszweck bzw. Aktenzeichen anzugeben.