Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg für das Haushaltsjahr 2024
Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen ab dem 13.11.2023 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr)im Rat- und Bürgerhaus, Domäne 3, Zimmer 24 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens im Rat öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind zu richten an:
Stadt Schieder-Schwalenberg
Der Bürgermeister
Domäne 3
32816 Schieder-Schwalenberg
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Schieder-Schwalenberg, den 10. November 2023
Stadt Schieder-Schwalenberg
Der Bürgermeister
Jörg Bierwirth