Bekanntmachung Bebauungsplan "Südufer SchiederSee II"
Öffentliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/31 „Südufer SchiederSee II“
Die Stadt Schieder-Schwalenberg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/31 „Südufer SchiederSee II“.
Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes 01/31 „Südufer SchiederSee II“ soll die künftige Entwicklung des Areals am Freizeitzentrum SchiederSee im Bereich Kronenbruch ermöglicht werden.
Für den im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Bereich wird daher ein qualifizierter Bebauungsplan i. S. v. § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Im Bebauungsplan werden die Bauflächen als Sonstige Sondergebiete (SO) mit den Zweckbestimmungen: „SO 1 – Ferienhausgebiet; SO 2 - Campingplatzgebiet; SO 3 -Erholungsgebiet – Infrastruktur; SO 4 - Erholungsgebiet – Beherbergungsbetrieb; SO 5 - Erholungsgebiet – Reiterhof; SO 6 - Erholungsgebiet – Spiel- und Freizeiteinrichtungen; sowie „SO 7 - Erholungsgebiet – Gastronomie“ festgesetzt werden.-
Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke
Gemarkung Schieder, Flur 2, Flurstück 68
Gemarkung Schieder, Flur 6, Flurstücke 228, 274, 394, 395, 397, 415, 416, 419, 420 und 421
Gemarkung Schieder, Flur 7, Flurstücke 482 und 481 tlw.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (ohne Maßstab und ohne Planaussage) ersichtlich.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Zu diesem Zwecke findet am
Montag, den 27.11.2023, um 18.00 Uhr
eine Bürgerversammlung im Versammlungsraum, Obergeschoss, Kronenbruch 1, Schieder-Schwalenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.
In der Versammlung werden die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Der Öffentlichkeit wird in der Versammlung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf der Planunterlagen mit Begründung wird in der Zeit
vom 28. November 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023
im Internet auf der Homepage der Stadt Schieder-Schwalenberg unter Bekanntmachungen unter dem folgenden Link:
http://www.schieder-schwalenberg.de/Bürger-und-Service/Rathaus/Bekanntmachungen.de
veröffentlicht.
Parallel werden die genannten Unterlagen auch im Fachbereich 2 – Stadtentwicklung, Im Kurpark 2 (Palais), Zimmer 17 / 19, 32816 Schieder-Schwalenberg während folgender Zeiten:
montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs zusätzlich 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Außerhalb dieser Zeiten kann nach Vereinbarung ebenfalls eine Einsicht erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich gerichtet an die Stadt Schieder-Schwalenberg – Der Bürgermeister, per E-Mail (an: Info@Schieder-Schwalenberg.de) oder zur Niederschrift am Ort der Auslegung (siehe oben) abgegeben werden.
Ergänzende Hinweise:
Gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes 01/31 „Südufer SchiederSee II“ im pdf-Format zusätzlich in das Bauportal NRW: https://www.bauleitplanung.nrw.de
eingestellt.
Schieder-Schwalenberg, den 17.11.2023
Stadt Schieder-Schwalenberg
Der Bürgermeister
Jörg Bierwirth